Arbeitgeberbescheinigung

Eltern, die ab Mittwoch Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder benötigen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie zur entsprechenden Personengruppen gehören. Untenstehendes Dokument kann eine Hilfe sein.

Scan_2020-03-16 08-42-27

Auch das vom Schulministerium zur Verfügung gestellte Formular darf gerne genutzt werden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Published On: 16. März 2020By Categories: Allgemein

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